Sebastian Henning
Ermächtigter Übersetzer in Berlin (Spanisch-Deutsch / Englisch-Deutsch)

1. Beglaubigte Übersetzungen

2. Apostillen für Urkunden aus Deutschland

Apostillen werden nur für Länder ausgestellt, für die das Haager Apostille-Übereinkommen im Verhältnis zu Deutschland gilt. – Länderliste (Apostille) des Auswärtigen Amts

Die Legalisation erfolgt – anstatt der Apostille – durch die Konsulate der Länder, für die das Haager Apostille-Übereinkommen im Verhältnis zu Deutschland nicht gilt. In diesen Fällen sind zuvor noch die Vorbeglaubigung durch die zuständige Stelle des jeweiligen Bundeslandes (sowie für bestimmte Länder noch zusätzlich die Endbeglaubigung durch das BfAA) erforderlich.

Eine Überprüfung von Urkunden für deutsche Behörden kann durch die deutschen Konsulate stattfinden, wenn in einem Land die Legalisation ausgesetzt ist. – Länderliste (Überprüfung) des Auswärtigen Amts

Apostillen für Urkunden von Bundesbehörden:

Zuständige Behörde: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) – z.B. Apostille für das Führungszeugnis

Apostillen für Urkunden der einzelnen Bundesländer

Die Zuständigkeit ergibt sich aus der Art der Urkunde und dem Ausstellungsort. Angaben ohne Gewähr.

  • Baden-Württemberg
    Zuständige Stellen: Regierungspräsidien, Kultusministerium, Wissenschaftsministerium, Landgerichte
  • Bayern
    Zuständige Stellen: Regierungen der Regierungsbezirke, Landgerichte
  • Berlin
    Zuständige Stellen: LABO, Landgericht Berlin
  • Brandenburg
    Zuständige Stellen: Auslandsbeglaubigungsstelle der Landeshauptstadt Potsdam, Landgerichte
  • Bremen
    Zuständige Stellen: Behörde für Inneres, Landgericht Bremen
  • Hamburg
    Zuständige Stellen: Behörde für Inneres, Landgericht Hamburg
  • Hessen
    Zuständige Stellen: Regierungspräsidien, Landgerichte
  • Mecklenburg-Vorpommern
    Zuständige Stellen: Ministerium für Inneres und Europa, Landgerichte
  • Niedersachsen
    Zuständige Stellen: Polizeidirektionen, Landgerichte
  • Nordrhein-Westfalen
    Zuständige Stellen: Bezirksregierungen, Landgerichte
  • Rheinland-Pfalz
    Zuständige Stellen: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Kaiserslautern, Landgerichte
  • Saarland
    Zuständige Stellen: Landesverwaltungsamt St. Ingbert, Landgericht Saarbrücken
  • Sachsen
    Zuständige Stellen: Landesdirektion Sachsen, Landgerichte
  • Sachsen-Anhalt
    Zuständige Stellen: Landesverwaltungsamt Magdeburg, Landgerichte
  • Schleswig-Holstein
    Zuständige Stellen: Innenministerium, Landgerichte
  • Thüringen
    Zuständige Stellen: Landesverwaltungsamt Weimar, Landgerichte

3. Botschaften und Konsulate

Informationen zu den Konsularbezirken finden Sie für einzelne Länder in der Länderliste.