Sebastian Henning
Ermächtigter Übersetzer in Berlin (Spanisch-Deutsch / Englisch-Deutsch)

Beglaubigte Übersetzung des Scheidungsurteils

Als durch das Landgericht Berlin ermächtigter Übersetzer für die Sprachkombinationen Spanisch-Deutsch und Englisch-Deutsch fertige ich für Sie beglaubigte Übersetzungen von Scheidungsurteilen (Spanisch-Deutsch, Deutsch-Spanisch bzw. Englisch-Deutsch, Deutsch-Englisch).

Sofern Sie bereits ein- oder mehrmals eine Ehe im Ausland geschlossenen haben, benötigt das Standesamt in Deutschland für die Anmeldung der erneuten Eheschließung die beglaubigte Übersetzung des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk. Zusätzlich kann auch die Übersetzung der beglaubigten Abschrift des Eheregisters mit Auflösungsvermerk vom Standesamt des früheren Heiratsortes verlangt werden. Während die Auflösung der Ehe in Deutschland am Familiengericht erfolgt, können in anderen Ländern auch andere Stellen zuständig sein, in Kolumbien etwa das Notariat.

Beglaubigte Übersetzung von Scheidungsurteilen
Spanisch-Deutsch / Deutsch-Spanisch

Das Scheidungsurteil kann im spanischen Sprachraum unter anderem die folgenden Bezeichnungen haben:

  • Acta de divorcio administrativo (Mexiko)
  • Certificación de sentencia de divorcio (z.B. Kuba)
  • Certificado de divorcio (Nicaragua)
  • Sentencia de divorcio contencioso (Spanien)
  • Sentencia de divorcio mutuo acuerdo (Spanien)

Beglaubigte Übersetzung von Scheidungsurteilen
Englisch-Deutsch / Deutsch-Englisch

Im englischen Sprachraum existieren unter anderem die folgenden Bezeichnungen:

  • Certificate Making Decree Absolute (z.B. Großbritannien, Hongkong)
  • Decree Absolute (Australien)
  • Decree Nisi of Dissolution of Marriage (Australien)
  • Decree of Dissolution (USA)
  • Divorce Certificate (Australien)
  • Divorce Order (Australien)
  • Final Judgment of Simplified Dissolution of Marriage (USA)
  • Judgment of Dissolution and Notice of Entry of Judgment (USA)
  • Order Dissolving Marriage (Neuseeland)

Apostillen für Scheidungsurteile

Achtung: Für die internationale Anerkennung ihres Scheidungsurteils und der beglaubigten Übersetzung kann zusätzlich eine Apostille (oder eine Vorbeglaubigung und anschließende Legalisation) erforderlich sein. In Berlin erhalten Sie die Apostillen für die Übersetzung sowie für an einem Berliner Familiengericht ergangenes Scheidungsurteil beim Landgericht Berlin. Informieren Sie sich im Zielland rechtzeitig bei der zuständigen Stelle, bei der Sie Ihre beglaubigte Übersetzung vorlegen müssen, ob die Apostillen erforderlich sind. Gerne übernehme ich für Sie die Beschaffung der Apostille für meine Übersetzung in Berlin.

Bitte fordern Sie Ihren unverbindlichen Kostenvoranschlag für die beglaubigte Übersetzung Ihres Scheidungsurteils per E-Mail oder Kontaktformular an! Schicken Sie dafür die mit Scanner gescannte Urkunde mit, ich melde mich so schnell wie möglich zurück.