Sebastian Henning
Ermächtigter Übersetzer in Berlin (Spanisch-Deutsch / Englisch-Deutsch)

Beglaubigte Übersetzung der Einbürgerungszusicherung

Viele in Berlin lebende Staatsangehörige anderer Länder entscheiden sich nach Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag. Dieser ist in Berlin bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde bzw. Einbürgerungsbehörde zu stellen. Sofern Sie für die Einbürgerung Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen, wird Ihnen dort im Laufe des Einbürgerungsverfahrens in vielen Fällen zunächst eine Einbürgerungszusicherung ausgestellt.

Als durch das Landgericht Berlin ermächtigter Übersetzer für die Sprachkombinationen Spanisch-Deutsch und Englisch-Deutsch fertige ich für Sie die beglaubigte Übersetzung der Einbürgerungszusicherung (Deutsch-Spanisch oder Deutsch-Englisch), die Sie bei dem für Sie zuständigen Konsulat vorlegen können.

Wenn die Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit erfolgt ist (z.B. nachdem Sie den Verzicht auf Ihre bisherige Staatsangehörigkeit erklärt haben), erhalten Sie im Konsulat Ihres Heimatstaats in der jeweiligen Landessprache oder in englischer Sprache eine Entlassungsurkunde oder sonstige Bescheinigung über den Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit. Diese müssen Sie wiederum bei der Einbürgerungsbehörde vorlegen. Die entsprechende beglaubigte Übersetzung der Entlassungsurkunde (Spanisch-Deutsch oder Englisch-Deutsch) fertige ich ebenfalls für Sie.

Beglaubigte Übersetzung von Urkunden über den Verlust der Staatsangehörigkeit
Spanisch-Deutsch / Englisch-Deutsch

Im Folgenden einige Beispiele für Dokumente über die Aufgabe bzw. den Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit.

Urkunden auf Spanisch:

  • Acta de renuncia a la nacionalidad colombiana (Kolumbien)
  • Declaración de renuncia a la nacionalidad venezolana (Venezuela)

Urkunden auf Englisch:

  • Certificate of Loss of Nationality of the United States (USA)
  • Certificate of Renunciation of Pakistan Citizenship (Pakistan)
  • Confirmation for the Waiver of Israeli Citizenship (Israel)
  • Declaration of Renunciation of Citizenship of Ghana (Ghana)
  • Registration of Declaration (Südafrika)

Beglaubigte Übersetzung weiterer Urkunden zur Staatsangehörigkeit

Ich übersetze für Sie in diesem Zusammenhang auch andere Urkunden, etwa den Staatsangehörigkeitsausweis, den Reisepass, den Personalausweis oder, nach erfolgter Einbürgerung, die Einbürgerungsurkunde.

Apostillen für die Einbürgerungszusicherung

Achtung: Für die internationale Anerkennung ihrer Einbürgerungszusicherung und der beglaubigten Übersetzung kann zusätzlich eine Apostille (oder eine Vorbeglaubigung und anschließende Legalisation) erforderlich sein. In Berlin erhalten Sie die Apostille für die Übersetzung beim Landgericht Berlin und für die Einbürgerungszusicherung beim LABO. Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Konsulat, bei dem Sie Ihre beglaubigte Übersetzung vorlegen müssen, ob die Apostillen erforderlich sind. Gerne übernehme ich für Sie die Beschaffung der Apostille für meine Übersetzung in Berlin.

Bitte fordern Sie Ihren unverbindlichen Kostenvoranschlag für die beglaubigte Übersetzung Ihrer Einbürgerungszusicherung oder ihrer Entlassungsurkunde oder sonstigen Bescheinigung über den Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit per E-Mail oder Kontaktformular an! Schicken Sie dafür die mit Scanner gescannte Urkunde mit, ich melde mich so schnell wie möglich zurück.