Deutschland
Amtssprache: Deutsch
1. Beglaubigte Übersetzungen
Ich fertige für Sie die beglaubigte Übersetzung von Urkunden aus Deutschland (Deutsch-Spanisch / Deutsch-Englisch), z.B.:
2. Apostillen für Urkunden aus Deutschland
Apostillen werden nur für Länder ausgestellt, für die das Haager Apostille-Übereinkommen im Verhältnis zu Deutschland gilt. – Länderliste (Apostille) des Auswärtigen Amts
Die Legalisation erfolgt – anstatt der Apostille – durch die Konsulate der Länder, für die das Haager Apostille-Übereinkommen im Verhältnis zu Deutschland nicht gilt. In diesen Fällen sind zuvor noch die Vorbeglaubigung durch die zuständige Stelle des jeweiligen Bundeslandes (sowie für bestimmte Länder noch zusätzlich die Endbeglaubigung durch das BfAA) erforderlich.
Eine Überprüfung von Urkunden für deutsche Behörden kann durch die deutschen Konsulate stattfinden, wenn in einem Land die Legalisation ausgesetzt ist. – Länderliste (Überprüfung) des Auswärtigen Amts
Apostillen für Urkunden von Bundesbehörden:
Zuständige Behörde: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) – z.B. Apostille für das Führungszeugnis
Apostillen für Urkunden der einzelnen Bundesländer
Die Zuständigkeit ergibt sich aus der Art der Urkunde und dem Ausstellungsort. Angaben ohne Gewähr.
- Baden-Württemberg
Zuständige Stellen: Regierungspräsidien, Kultusministerium, Wissenschaftsministerium, Landgerichte - Bayern
Zuständige Stellen: Regierungen der Regierungsbezirke, Landgerichte - Berlin
Zuständige Stellen: LABO, Landgericht Berlin - Brandenburg
Zuständige Stellen: Auslandsbeglaubigungsstelle der Landeshauptstadt Potsdam, Landgerichte - Bremen
Zuständige Stellen: Behörde für Inneres, Landgericht Bremen - Hamburg
Zuständige Stellen: Behörde für Inneres, Landgericht Hamburg - Hessen
Zuständige Stellen: Regierungspräsidien, Landgerichte - Mecklenburg-Vorpommern
Zuständige Stellen: Ministerium für Inneres und Europa, Landgerichte - Niedersachsen
Zuständige Stellen: Polizeidirektionen, Landgerichte - Nordrhein-Westfalen
Zuständige Stellen: Bezirksregierungen, Landgerichte - Rheinland-Pfalz
Zuständige Stellen: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Kaiserslautern, Landgerichte - Saarland
Zuständige Stellen: Landesverwaltungsamt St. Ingbert, Landgericht Saarbrücken - Sachsen
Zuständige Stellen: Landesdirektion Sachsen, Landgerichte - Sachsen-Anhalt
Zuständige Stellen: Landesverwaltungsamt Magdeburg, Landgerichte - Schleswig-Holstein
Zuständige Stellen: Innenministerium, Landgerichte - Thüringen
Zuständige Stellen: Landesverwaltungsamt Weimar, Landgerichte
3. Botschaften und Konsulate
Informationen zu den Konsularbezirken finden Sie für einzelne Länder in der Länderliste.
4. Weiterführende Links
Auswärtiges Amt
- Konsularischer Service
- Internationaler Urkundenverkehr
- Beglaubigung / Legalisation / Apostille / Beschaffung von Urkunden