Beglaubigte Übersetzung sonstiger Urkunden
Als durch das Landgericht Berlin ermächtigter Übersetzer für die Sprachkombinationen Spanisch-Deutsch und Englisch-Deutsch fertige ich für Sie beglaubigte Übersetzungen für Urkunden aus den unterschiedlichsten Bereichen (Spanisch-Deutsch, Deutsch-Spanisch bzw. Englisch-Deutsch, Deutsch-Englisch). Neben Geburtsurkunden, Ledigkeitsbescheinigungen, Eheurkunden, Scheidungsurteilen, Einbürgerungszusicherungen, Führungszeugnissen, Sterbeurkunden, Zeugnissen und Abschlussurkunden von Schulen und Hochschulen sowie Führerscheinen übersetze ich zum Beispiel auch die folgenden Dokumente:
Beglaubigte Übersetzung der Meldebescheinigung
(Deutsch-Spanisch / Deutsch-Englisch)
Die Meldebescheinigung gilt in Deutschland als Nachweis Ihres Wohnsitzes. In Berlin wird sie ausgestellt von den Bürgerämtern der Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Neukölln, Pankow, Reinickendorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick. Die erweiterte Meldebescheinigung gibt auch Auskunft über Ihre Staatsangehörigkeit und Ihren Familienstand. Sie gilt auch als Lebensbescheinigung für Zwecke im Ausland, wenn Sie dies bei der Beantragung angeben. Ich fertige für Sie die beglaubigte Übersetzung Ihrer Meldebescheinigung aus der deutschen in die spanische oder englische Sprache.
Beglaubigte Übersetzung von Personaldokumenten
(Personalausweis / Reisepass)
Für viele private und behördliche Zwecke ist der Nachweis Ihrer Identität oder ihrer Staatsangehörigkeit erforderlich. Dies erfolgt oft durch eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises, Ihres Reisepasses oder eines anderen Personaldokuments. Ich fertige beglaubigte Übersetzungen z.B. der folgenden Dokumente:
- Carné de identidad (Kuba)
- Cédula de ciudadanía (Ecuador, Kolumbien)
- Cédula de identidad (Bolivien, Chile, Costa Rica, Nicaragua, Venezuela)
- Cédula de identidad civil (Paraguay)
- Cédula de identidad y electoral (Dominikanische Republik)
- Documento de identidad (Uruguay)
- Documento nacional de identidad / DNI (Argentinien, Peru, Spanien)
- Documento personal de identification / DPI (Guatemala)
- Documento único de identidad / DUI (El Salvador)
- National Identity Card (Südafrika)
- Personalausweis (Deutschland)
- Tarjeta de identidad (Honduras).
Apostillen für sonstige Urkunden
Achtung: Für die internationale Anerkennung ihrer Urkunden sowie der beglaubigten Übersetzungen kann zusätzlich eine Apostille (oder eine Vorbeglaubigung und anschließende Legalisation) erforderlich sein. In Berlin erhalten Sie die Apostille für die Übersetzung beim Landgericht Berlin. Informieren Sie sich im Zielland rechtzeitig bei der zuständigen Stelle, bei der Sie Ihre beglaubigte Übersetzung vorlegen müssen, ob die Apostillen erforderlich sind. Gerne übernehme ich für Sie die Beschaffung der Apostille für meine Übersetzung in Berlin.