Als durch das Landgericht Berlin ermächtigter Übersetzer für die Sprachkombinationen Spanisch-Deutsch und Englisch-Deutsch fertige ich für Sie beglaubigte Übersetzungen von Geburtsurkunden (Spanisch-Deutsch, Deutsch-Spanisch bzw. Englisch-Deutsch, Deutsch-Englisch).
In Deutschland benötigt beispielsweise das Standesamt die beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde für die Anmeldung der Eheschließung, für die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe oder bei der Geburtsanzeige für neugeborene Kinder. Im Einbürgerungsverfahren wird die beglaubigte Übersetzung von der Staatsangehörigkeitsbehörde angefordert. Auch bei anderen Einrichtungen, etwa bei der Ausländerbehörde oder für die Anmeldung von Kindern an Schulen, kann die beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde erforderlich sein.
Geburtsurkunden und beglaubigte Abschriften des Geburtseintrags werden aus dem Geburtenregister im Geburtsort erstellt. In manchen Ländern, etwa in Nigeria, existieren solche Register noch nicht lange, weshalb eine eidesstattliche Versicherung (Declaration of Age) vor einem Notar oder einer anderen Amtsperson abgegeben werden muss.