Beglaubigte Übersetzung von Geburtsurkunden
Als durch das Landgericht Berlin ermächtigter Übersetzer für die Sprachkombinationen Spanisch-Deutsch und Englisch-Deutsch fertige ich für Sie beglaubigte Übersetzungen von Geburtsurkunden (Spanisch-Deutsch, Deutsch-Spanisch bzw. Englisch-Deutsch, Deutsch-Englisch).
In Deutschland benötigt beispielsweise das Standesamt die beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde für die Anmeldung der Eheschließung, für die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe oder bei der Geburtsanzeige für neugeborene Kinder. Im Einbürgerungsverfahren wird die beglaubigte Übersetzung von der Staatsangehörigkeitsbehörde angefordert. Auch bei anderen Einrichtungen, etwa bei der Ausländerbehörde oder für die Anmeldung von Kindern an Schulen, kann die beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde erforderlich sein.
Geburtsurkunden und beglaubigte Abschriften des Geburtseintrags werden aus dem Geburtenregister im Geburtsort erstellt. In manchen Ländern, etwa in Nigeria, existieren solche Register noch nicht lange, weshalb eine eidesstattliche Versicherung (Declaration of Age) vor einem Notar oder einer anderen Amtsperson abgegeben werden muss.
Übersetzung von Geburtsurkunden Spanisch-Deutsch / Deutsch-Spanisch
Die von deutschen Ämtern verlangte Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister kann im spanischen Sprachraum ganz verschiedene Bezeichnungen haben:
- Acta de nacimiento (z.B. Argentinien, Mexiko, Peru, Spanien und Venezuela)
- Acta inextensa de nacimiento (Dominikanische Republik)
- Certificación de acta de nacimiento (z.B. Honduras und Spanien)
- Certificación de nacimiento (z.B. Kuba)
- Certificado del acta de nacimiento (z.B. Paraguay)
- Certificado de declaración de nacimiento (z.B. Costa Rica)
- Certificado de nacimiento (z.B. Äquatorialguinea, Bolivien, Chile und Guatemala)
- Inscripción de nacimiento (z.B. Argentinien, Chile und Ecuador)
- Partida de nacimiento (z.B. Argentinien, Ecuador, El Salvador, Peru, Uruguay und Venezuela)
- Registro de nacimiento / Registro civil de nacimiento (z.B. Kolumbien).
Übersetzung von Geburtsurkunden Englisch-Deutsch / Deutsch-Englisch
In den Ländern mit Englisch als Amtssprache existieren unter anderem die folgenden Bezeichnungen für Geburtsurkunden bzw. beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister:
- Birth Certificate (z.B. Australien, Bangladesch, Indien, Irland, Kanada, Neuseeland, Pakistan, Uganda)
- Birth Registration Certificate (Pakistan)
- Certificate of Birth (z.B. Großbritannien, Indien, Kanada, Kenia, Nigeria, Tansania, USA)
- Certificate of Birth Registration (USA)
- Certificate of Live Birth (USA)
- Certification of Birth (USA)
- Certified Copy of Birth Record (USA)
- Certified Copy of an Entry of Birth (z.B. Großbritannien, Ghana)
- Extract of an Entry in a Register of Births (Großbritannien)
- Record of Birth (USA)
- Registration of Birth / Statutory Declaration of Age / National Birth Certificate / Certificate of Registration of Birth (Nigeria)
- Statement of Live Birth (Kanada)
- Unabridged Birth Certificate / Full Birth Certificate (Südafrika).
Apostillen für Geburtsurkunden
Achtung: Für die internationale Anerkennung Ihrer deutschen Geburtsurkunde und der beglaubigten Übersetzung ins Spanische oder Englisch kann zusätzlich eine Apostille (oder eine Vorbeglaubigung und anschließende Legalisation) erforderlich sein. In Berlin erhalten Sie die Apostille für meine Übersetzung beim Landgericht Berlin und für eine in Berlin ausgestellte Geburtsurkunde beim LABO. Bitte informieren Sie sich im Zielland rechtzeitig bei der zuständigen Stelle, bei der Sie Ihre beglaubigte Übersetzung vorlegen müssen, ob die Apostillen erforderlich sind. Gerne übernehme ich für Sie die Beschaffung der Apostille für meine Übersetzung in Berlin.