Sebastian Henning
Ermächtigter Übersetzer in Berlin (Spanisch-Deutsch / Englisch-Deutsch)

Beglaubigte Übersetzung von Urkunden für Ihre Familie

Als durch das Landgericht Berlin ermächtigter Übersetzer für die Sprachkombinationen Spanisch-Deutsch und Englisch-Deutsch fertige ich für Sie die beglaubigte Übersetzung von Urkunden rund um das Thema Familie (Spanisch-Deutsch, Deutsch-Spanisch bzw. Englisch-Deutsch, Deutsch-Englisch). Dazu gehören unter anderem die untenstehenden Urkunden aus den Bereichen Ehe-, Kindschafts-, Namens-, und Erbrecht.

Eherecht:

Kindschaftsrecht:

  • Geburtsurkunde
  • Sorgeerklärung
  • Negativbescheinigung des Jugendamts
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Reisevollmacht für Kinder
  • Unterlagen zum Kindesunterhalt

Namensrecht:

  • Bescheinigung über die Namensänderung gemäß § 46 PStV
  • Urkunde über die Änderung des Vor- oder Familiennamens
  • Decree Changing Name
  • Statutory Declaration of Change of Name
  • Deed Poll

Erbrecht:

  • Sterbeurkunde
  • Auszug aus dem Sterberegister
  • Erbschein
  • Testament
  • Letter of Executorship
  • Verträge

Außerdem übersetze ich Dokumente zum Betreuungsrecht sowie Schulbescheinigungen und Zeugnisse für Ihre Kinder.

Apostillen für Familienurkunden

Achtung: Für die internationale Anerkennung ihrer Urkunden und der beglaubigten Übersetzung kann zusätzlich eine Apostille (oder eine Vorbeglaubigung/Legalisation) erforderlich sein. In Berlin erhalten Sie die Apostille für die Übersetzung beim Landgericht Berlin. Bitte informieren Sie sich im Zielland rechtzeitig bei der zuständigen Stelle, bei der Sie Ihre beglaubigte Übersetzung vorlegen müssen, ob die Apostillen erforderlich sind. Gerne übernehme ich für Sie die Beschaffung der Apostille für meine Übersetzung in Berlin.

Bitte fordern Sie Ihren unverbindlichen Kostenvoranschlag für die beglaubigte Übersetzung Ihrer Urkunden per E-Mail oder Kontaktformular an! Schicken Sie dafür die mit Scanner gescannte Urkunde mit, ich melde mich so schnell wie möglich zurück.