Als durch das Landgericht Berlin ermächtigter Übersetzer für die Sprachkombinationen Spanisch-Deutsch und Englisch-Deutsch fertige ich für Sie beglaubigte Übersetzungen von Scheidungsurteilen (Spanisch-Deutsch, Deutsch-Spanisch bzw. Englisch-Deutsch, Deutsch-Englisch).
Sofern Sie bereits ein- oder mehrmals eine Ehe im Ausland geschlossenen haben, benötigt das Standesamt in Deutschland für die Anmeldung der erneuten Eheschließung die beglaubigte Übersetzung des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk. Zusätzlich kann auch die Übersetzung der beglaubigten Abschrift des Eheregisters mit Auflösungsvermerk vom Standesamt des früheren Heiratsortes verlangt werden. Während die Auflösung der Ehe in Deutschland am Familiengericht erfolgt, können in anderen Ländern auch andere Stellen zuständig sein, in Kolumbien etwa das Notariat.
Beglaubigte Übersetzung von Scheidungsurteilen
Spanisch-Deutsch / Deutsch-Spanisch
Das Scheidungsurteil kann im spanischen Sprachraum unter anderem die folgenden Bezeichnungen haben:
- Acta de divorcio administrativo (Mexiko)
- Certificación de sentencia de divorcio (z.B. Kuba)
- Certificado de divorcio (Nicaragua)
- Sentencia de divorcio contencioso (Spanien)
- Sentencia de divorcio mutuo acuerdo (Spanien)
Beglaubigte Übersetzung von Scheidungsurteilen
Englisch-Deutsch / Deutsch-Englisch
Im englischen Sprachraum existieren unter anderem die folgenden Bezeichnungen:
- Certificate Making Decree Absolute (z.B. Großbritannien, Hongkong)
- Decree Absolute (Australien)
- Decree Nisi of Dissolution of Marriage (Australien)
- Decree of Dissolution (USA)
- Divorce Certificate (Australien)
- Divorce Order (Australien)
- Final Judgment of Simplified Dissolution of Marriage (USA)
- Judgment of Dissolution and Notice of Entry of Judgment (USA)
- Order Dissolving Marriage (Neuseeland)