Sebastian Henning
Ermächtigter Übersetzer in Berlin (Spanisch-Deutsch / Englisch-Deutsch)

Beglaubigte Übersetzung berufsbezogener Dokumente

Als durch das Landgericht Berlin ermächtigter Übersetzer für die Sprachkombinationen Spanisch-Deutsch und Englisch-Deutsch fertige ich für Sie die beglaubigte Übersetzung von berufsbezogenen Urkunden (Spanisch-Deutsch, Deutsch-Spanisch bzw. Englisch-Deutsch, Deutsch-Englisch). Für Bewerbungen bei deutschen Arbeitgebern ist es oft erforderlich, Abschlussurkunden, Notenzeugnisse, Arbeitszeugnisse, den Lebenslauf oder Führungszeugnisse ins Deutsche zu übersetzen. Zusätzlich kann auch eine offizielle Anerkennung sinnvoll sein.

Anerkennung von Berufsqualifikationen und Zeugnissen

Im Ausland erworbene Berufsqualifikationen können Sie in Deutschland anerkennen lassen, indem Sie die Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf prüfen lassen. Dabei sind für Geringverdiener die Kosten für Gebühren und Übersetzungen bis zu 600 Euro förderfähig. Empfangen Sie Leistungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, kann auch dort eine entsprechende Förderung beantragt werden.

Ausführliche Informationen zum Anerkennungsverfahren, den zuständigen Stellen und den erforderlichen beglaubigten Übersetzungen von Urkunden aus dem Spanischen oder Englischen ins Deutsche finden Sie auf dem Info-Portal des BMBF „Anerkennung in Deutschland“ oder dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland. Nach erfolgreich abgeschlossenem Verfahren erhalten Sie einen Gleichwertigkeitsbescheid, der Ihre Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt deutlich erhöhen kann, da Ihre Qualifikation für Arbeitgeber transparent wird.

Für Hochschulqualifikationen können Sie eine sogenannte Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB) vornehmen lassen. Dies kann beispielsweise die Beantragung einer Blue Card (Blaue Karte EU) bei der Ausländerbehörde und Bewerbungen bei deutschen Firmen und Behörden erleichtern.

Zwingend ist ein Anerkennungsverfahren, wenn Ihre ausländische Berufsqualifikation zu einem der mehr als 440 in Deutschland oder in einzelnen deutschen Bundesländern reglementierten Berufe gehört. Eine alphabetische Übersicht dieser Berufe finden Sie in der Datenbank Berufenet der Bundesagentur für Arbeit.

Ausgewählte Berufe und Anerkennungsstellen

Im Folgenden finden Sie einige Berufe, die entweder reglementiert sind oder für die Qualifikationen vorzulegen sind, wenn Sie die Berufsbezeichnung in Deutschland tragen wollen. Außerdem sind auch die in Berlin zuständigen Anerkennungsstellen und weiterführende Links angegeben:

Apotheker / Apothekerin – Anerkennung: LAGeSo Berlin, weitere Informationen: ABDA

Architekt / Architektin – Anerkennung: Architektenkammer Berlin, weitere Informationen: Bundesarchitektenkammer (BAK)

Arzt / Ärztin – Anerkennung: LAGeSo Berlin / Ärztekammer Berlin, weitere Informationen: Bundesärztekammer

Bauingenieur / Bauingenieurin – Anerkennung: Baukammer Berlin, weitere Informationen: Bundesingenieurkammer (BIngK)

Krankenpfleger / Krankenpflegerin – Anerkennung: LAGeSo Berlin

Lehrer / Lehrerin – Anerkennung: Anerkennungsstelle für ausländische Lehrerabschlüsse der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin

Rechtsanwalt / Rechtsanwältin – Zulassung nach EuRAG: Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Berlin und Rechtsanwaltskammer Berlin

Tierarzt / Tierärztin – Anerkennung: LAGeSo Berlin, weitere Informationen: Tierärztekammer Berlin

Zahnarzt / Zahnärztin – Anerkennung: LAGeSo Berlin / Zahnärztekammer Berlin, weitere Informationen: Bundeszahnärztekammer

Brauchen Sie für Ihren in Deutschland erworbenen beruflichen Abschluss die Anerkennung in einem anderen Land, wenden Sie sich bitte an die dort zuständige Stelle. Auf dem Info-Portal des ENIC-NARIC-Netzwerks finden Sie Links zu den einzelnen Ländern.

Beglaubigte Übersetzung spezieller Urkunden für den Beruf

Im Zusammenhang mit dem Thema Beruf fertige ich für Sie unter anderem beglaubigte Übersetzungen der folgenden Dokumente (Englisch-Deutsch, Deutsch-Englisch bzw. Spanisch-Deutsch, Deutsch-Spanisch):

  • Amtliches Führungszeugnis
  • Approbationsurkunde
  • Berufsausweis
    • Cédula profesional electrónica (Mexiko)
    • Credencial de profesiones de la salud (Argentinien)
    • Habilitación profesional (Spanien)
  • Gleichwertigkeitsbescheid
    • z.B. Credencial de homologación (Spanien)
  • Zeugnis über den Berufsabschluss
    • z.B. Single Subject Certificate (Großbritannien/Irland)
  • Konformitätsbescheinigung gemäß EU-Richtlinie 2005/36/EG
  • Leumundszeugnis / Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of Good Standing)
    • Certificate of Current Professional Status (General Dental Council, Großbritannien)
    • Constancia de ética / Constancia de habilidad (Peru)
    • Certificado de buena conducta (OMC, Spanien)
  • Zeugnis über die Ärztliche Prüfung

Apostillen für berufsbezogene Dokumente

Achtung: Für die internationale Anerkennung ihrer Urkunden und Zeugnisse sowie der beglaubigten Übersetzungen kann zusätzlich eine Apostille (oder eine Vorbeglaubigung und anschließende Legalisation) erforderlich sein. In Berlin erhalten Sie die Apostille für die Übersetzung beim Landgericht Berlin. Informieren Sie sich im Zielland rechtzeitig bei der zuständigen Stelle, bei der Sie Ihre beglaubigte Übersetzung vorlegen müssen, ob die Apostillen erforderlich sind. Gerne übernehme ich für Sie die Beschaffung der Apostille für meine Übersetzung in Berlin.

Bitte fordern Sie Ihren unverbindlichen Kostenvoranschlag für die beglaubigte Übersetzung Ihrer berufsbezogenen Zeugnisse und Dokumente per E-Mail oder Kontaktformular an! Schicken Sie dafür die mit Scanner gescannte Urkunde mit, ich melde mich so schnell wie möglich zurück.