Das Führungszeugnis (umgangssprachlich: Polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über eventuelle Vorstrafen. Das deutsche Führungszeugnis wird oftmals von Arbeitgebern bei einer Bewerbung oder Neuanstellung sowie von Behörden für verschiedene Zwecke verlangt. Regelmäßig ist es für die Beantragung von Visa erforderlich. Müssen Sie in einer Botschaft oder einem Konsulat Ihr deutsches Führungszeugnis auf Spanisch oder Englisch vorlegen, muss meist eine beglaubigte Übersetzung durch einen ermächtigten Übersetzer erstellt werden. Nicht zu verwechseln ist das Führungszeugnis mit dem sogenannten Leumundszeugnis, das Auskunft über berufsrechtliche Pflichtverstöße bestimmter Berufsgruppen gibt und beispielsweise von Ärztekammern ausgestellt wird.
In Deutschland wird das Führungszeugnis durch das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn ausgestellt. Die Beantragung sollte möglichst persönlich bei der Meldebehörde des Wohnsitzes erfolgen, in Berlin sind alle Bürgerämter zuständig. Darüber hinaus ist auch die Beantragung über das amtliche Online-Portal des BfJ möglich, sofern ein neuer elektronischer Personalausweis bzw. elektronischer Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät zur Verfügung stehen.
Personen die statt oder neben der deutschen Staatsbürgerschaft die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Landes haben, erhalten ein sogenanntes Europäisches Führungszeugnis, das auch etwaige Strafregister-Einträge aus dem Heimatland enthält.
Neben dem (regulären) einfachen Führungszeugnis kann auch für bestimmte Zwecke ein Erweitertes Führungszeugnis beantragt werden. Außerdem wird unterschieden zwischen einem Führungszeugnis für private Zwecke (z.B. für Arbeitgeber), das direkt an den Antragsteller verschickt wird, und einem „behördlichen Führungszeugnis“ (bzw. „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“), das direkt an die entsprechende deutsche Behörde geht.
Wollen Sie ein deutsches Führungszeugnis im Ausland verwenden, kann – je nach Land – noch eine Überbeglaubigung durch das BfJ, sowie zusätzlich eine Apostille (oder Endbeglaubigung für die Legalisation) durch das BfAA in Brandenburg an der Havel, erforderlich sein.
Bitte erfragen Sie bei dem zuständigen Konsulat des Landes, für das Sie das Führungszeugnis benötigen, welche Art der Beglaubigung erforderlich ist. Wenn Sie die entsprechende Beglaubigung bzw. die Apostille schon bei der Beantragung des Führungszeugnisses anfordern, können Sie viel Zeit für zusätzliche Postlaufzeiten sparen. Ist das deutsche Führungszeugnis auf Spanisch oder Englisch vorzulegen, bin ich Ihnen gern mit der beglaubigten Übersetzung behilflich.