Führungszeugnis auf Spanisch oder Englisch
- Beglaubigte Übersetzung des Führungszeugnisses aus Deutschland
- Beglaubigte Übersetzung des Führungszeugnisses aus dem Ausland
Sie benötigen Ihr deutsches Führungszeugnis auf Spanisch oder Englisch? Oder Sie haben ein Führungszeugnis auf Spanisch oder Englisch und müssen eine Übersetzung ins Deutsche vorlegen? Als durch das Landgericht Berlin ermächtigter Übersetzer für die Sprachkombinationen Spanisch-Deutsch und Englisch-Deutsch fertige ich für Sie die beglaubigte Übersetzung von Führungszeugnissen (Spanisch-Deutsch, Deutsch-Spanisch bzw. Englisch-Deutsch, Deutsch-Englisch).
1. Beglaubigte Übersetzung des Führungszeugnisses aus Deutschland (Deutsch-Spanisch / Deutsch-Englisch)
Das Führungszeugnis (umgangssprachlich: Polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über eventuelle Vorstrafen. Das deutsche Führungszeugnis wird oftmals von Arbeitgebern bei einer Bewerbung oder Neuanstellung sowie von Behörden für verschiedene Zwecke verlangt. Regelmäßig ist es für die Beantragung von Visa erforderlich. Müssen Sie in einer Botschaft oder einem Konsulat Ihr deutsches Führungszeugnis auf Spanisch oder Englisch vorlegen, muss meist eine beglaubigte Übersetzung durch einen ermächtigten Übersetzer erstellt werden. Nicht zu verwechseln ist das Führungszeugnis mit dem sogenannten Leumundszeugnis, das Auskunft über berufsrechtliche Pflichtverstöße bestimmter Berufsgruppen gibt und beispielsweise von Ärztekammern ausgestellt wird.
In Deutschland wird das Führungszeugnis durch das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn ausgestellt. Die Beantragung sollte möglichst persönlich bei der Meldebehörde des Wohnsitzes erfolgen, in Berlin sind alle Bürgerämter zuständig. Darüber hinaus ist auch die Beantragung über das amtliche Online-Portal des BfJ möglich, sofern ein neuer elektronischer Personalausweis bzw. elektronischer Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät zur Verfügung stehen.
Personen die statt oder neben der deutschen Staatsbürgerschaft die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Landes haben, erhalten ein sogenanntes Europäisches Führungszeugnis, das auch etwaige Strafregister-Einträge aus dem Heimatland enthält.
Neben dem (regulären) einfachen Führungszeugnis kann auch für bestimmte Zwecke ein Erweitertes Führungszeugnis beantragt werden. Außerdem wird unterschieden zwischen einem Führungszeugnis für private Zwecke (z.B. für Arbeitgeber), das direkt an den Antragsteller verschickt wird, und einem „behördlichen Führungszeugnis“ (bzw. „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“), das direkt an die entsprechende deutsche Behörde geht.
Wollen Sie ein deutsches Führungszeugnis im Ausland verwenden, kann – je nach Land – noch eine Überbeglaubigung durch das BfJ, sowie zusätzlich eine Apostille (oder Endbeglaubigung für die Legalisation) durch das BfAA in Brandenburg an der Havel, erforderlich sein.
Bitte erfragen Sie bei dem zuständigen Konsulat des Landes, für das Sie das Führungszeugnis benötigen, welche Art der Beglaubigung erforderlich ist. Wenn Sie die entsprechende Beglaubigung bzw. die Apostille schon bei der Beantragung des Führungszeugnisses anfordern, können Sie viel Zeit für zusätzliche Postlaufzeiten sparen. Ist das deutsche Führungszeugnis auf Spanisch oder Englisch vorzulegen, bin ich Ihnen gern mit der beglaubigten Übersetzung behilflich.
2. Beglaubigte Übersetzung des Führungszeugnisses aus dem Ausland (Spanisch-Deutsch / Englisch-Deutsch)
Sie haben ein ausländisches Führungszeugnis auf Spanisch oder Englisch und benötigen eine offizielle Übersetzung ins Deutsche? Dann helfe ich gern mit einer beglaubigten Übersetzung.
Im spanischen Sprachraum existieren unter anderem die folgenden Dokumente:
- Certificación de antecedentes penales (Kuba)
- Certificado de antecedentes (z.B. Chile, Kolumbien, Mexiko, Paraguay)
- Certificado de antecedentes penales (z.B. Argentinien, Spanien, Venezuela)
- Certificado de carencia de antecedentes penales (Argentinien)
- Certificado judicial de antecedentes penales (Peru)
- Constancia de no antecedentes (Mexiko)
- Informe de antecedentes penales (Bolivien)
Im englischen Sprachraum existieren die folgenden Dokumente:
- Barangay Clearance (Philippinen)
- Criminal Record Check / ACRO Police Certificate / Subject Access Disclosure / Disclosure Scotland (Großbritannien)
- Garda Police Certificate (Irland)
- Identity History Summary (USA)
- National Police Checks / National Police Clearance Certificate (Australien)
- Police Character Certificate (Pakistan)
- Police Clearance Certificate – PCC (Indien)
- Police Reference Check / Criminal Record Check (Kanada)
Apostillen für Führungszeugnisse
Achtung: Für die internationale Anerkennung ihres Führungszeugnisses und der beglaubigten Übersetzung kann zusätzlich eine Apostille (oder eine Vorbeglaubigung und anschließende Legalisation) erforderlich sein. Die Apostille für meine Übersetzung erhalten Sie beim Landgericht Berlin. Informieren Sie sich im Zielland rechtzeitig bei der zuständigen Stelle, bei der Sie Ihre beglaubigte Übersetzung vorlegen müssen, ob die Apostille erforderlich ist. Gerne übernehme ich für Sie die Beschaffung der Apostille für meine Übersetzung in Berlin.