Ich biete Ihnen in Berlin und ganz Deutschland die beglaubigte Übersetzung von offiziellen Urkunden und Dokumenten, deren Vorlage bei einem Amt, einer Behörde, einer Botschaft, einem Konsulat, einer Universität oder einem Arbeitgeber erforderlich ist. Meine Arbeitssprachen als ermächtigter Übersetzer sind Spanisch und Englisch sowie meine Muttersprache Deutsch.
Der Begriff „beglaubigte Übersetzung“ bezeichnet in Deutschland umgangssprachlich die Übersetzung mit der Bescheinigung der Vollständigkeit und Richtigkeit durch einen in Deutschland offiziell anerkannten Übersetzer. Treffender wären somit die Begriffe „bescheinigte Übersetzung“ oder „bestätigte Übersetzung“. Manche Einrichtungen (z.B. uni-assist) verwenden auch andere Bezeichnungen, wie „vereidigte Übersetzung“ oder „amtliche Übersetzung“.
Meine offiziellen Übersetzungen enthalten neben der Bestätigung der Vollständigkeit und Richtigkeit die Angabe von Ausstellungsort und -datum sowie Unterschrift und Stempel. Die Übersetzung ist durch meinen Stempel untrennbar mit einer Kopie des Originals verbunden. Das Layout der Übersetzung stimmt weitestmöglich mit dem Original überein, um die Vergleichbarkeit zu erleichtern.
Die beglaubigte Übersetzung darf jedoch nicht verwechselt werden mit der „Beglaubigung“ von Unterschriften auf Dokumenten („Unterschriftsbeglaubigung“) oder von Kopien der Originalurkunde („beglaubigte Kopie“, „beglaubigte Abschrift“). Diese erhalten Sie – je nach Fall – beispielsweise auf dem Bürgeramt, bei einem Notar oder bei Ihrem zuständigen Konsulat. Weitere Informationen dazu erhalten Sie für Berlin auf der Website der Bürgerämter sowie auf der Website der Berliner Notarkammer, wo Sie auch einen Notar finden können, der Spanisch oder Englisch spricht.